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Lizenzbedingungen für die Testversion

Evaluierungslizenz für zplCore. Fassung: 1.0 · Stand: 25.10.2026

1. Geltung

1.1Diese Bedingungen gelten für die Testversion von zplCore, die der Lizenzgeber auf Anfrage unentgeltlich überlässt. Ergänzend gilt der Lizenzvertrag für zplCore (EULA); diese Bedingungen gehen ihm vor.

1.2Die Testversion wird nur Unternehmen überlassen (Abschnitt 2.2 der EULA).

2. Nutzungsrecht

2.1Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer für die Dauer von 30 Tagen ab Bereitstellung ein einfaches, nicht übertragbares, unentgeltliches Recht ein, die Software ausschließlich zu dem Zweck zu nutzen, ihre Eignung für die Vorhaben des Lizenznehmers zu prüfen (Evaluierung).

2.2Zur Evaluierung gehören insbesondere: Installation auf Entwicklungs- und Testsystemen, Prototypen, Tests mit eigenen Etiketten, Vorlagen und Daten, Leistungsmessungen, Druckversuche auf eigenen Druckern sowie die Nutzung der Werkzeuge (einschließlich zplCore Capture für Migrationsproben, Abschnitt 3.9 der EULA).

2.3Die Zahl der Personen, die die Testversion nutzen dürfen, ergibt sich aus der Bereitstellung; ist nichts angegeben, sind es bis zu fünf Personen.

2.4Der Lizenzgeber kann die Testphase auf Anfrage verlängern. Die Verlängerung bedarf der Textform.

2.5Testmodus ohne Lizenzschlüssel. Für den Testmodus ohne Lizenzschlüssel (SDK, zplCore Designer und zplCore Server, Abschnitt 7.8 der EULA) gelten diese Bedingungen entsprechend, jedoch ohne Begrenzung auf 30 Tage, ohne Testschlüssel und ohne Support (Abschnitt 5 gilt nicht). Erlaubt sind nur Entwicklung, Test und Evaluierung (Abschnitt 3.1 gilt).

3. Einschränkungen

3.1Nicht erlaubt sind: (a) produktive Nutzung, insbesondere das Erzeugen oder Drucken von Etiketten für den laufenden Geschäftsbetrieb; (b) Weitergabe an Dritte, auch als Teil einer Kundenanwendung; (c) SaaS-Betrieb oder sonstige Bereitstellung für Dritte; (d) Nutzung nach Ablauf der Testphase.

3.2Testschlüssel und Wasserzeichen. Die Testversion wird mit einem Testschlüssel betrieben, der 30 Tage ab Bereitstellung gültig ist und offline geprüft wird (Abschnitt 7 der EULA). Vorschauen und Ausgaben der Testversion (z. B. Bilder, PDF- und SVG-Dateien, erzeugte Druckdaten und damit gedruckte Etiketten) enthalten ein sichtbares Wasserzeichen. SVG-Ausgaben der Testversion sind gerasterte Bilder mit Wasserzeichen, keine Vektorgrafiken; in erzeugten Druckdaten kann das Wasserzeichen an mehreren Stellen des Etiketts stehen. Wasserzeichen und Testschlüssel dürfen nicht entfernt, umgangen oder verändert werden; Abschnitt 7.6 der EULA gilt entsprechend.

3.3Ablauf. Mit Ablauf der Testphase verliert der Testschlüssel seine Gültigkeit; die Software kann dann den Betrieb verweigern. Verlängert der Lizenzgeber die Testphase (Abschnitt 2.4), stellt er einen neuen Testschlüssel bereit. Mit dem Erwerb einer Lizenz ersetzt der Lizenznehmer den Testschlüssel durch den Lizenzschlüssel; Wasserzeichen entfallen dann für künftige Ausgaben.

3.4Die Beschränkungen des Abschnitts 6 der EULA gelten entsprechend.

4. Ende der Testphase

4.1Mit Ablauf der Testphase endet das Nutzungsrecht. Der Lizenznehmer stellt die Nutzung ein und löscht die Testversion, sofern er keine Lizenz erwirbt.

4.2Erwirbt der Lizenznehmer eine Lizenz, darf er die während der Testphase entwickelten Anwendungen, Vorlagen und Konfigurationen mit der lizenzierten Software weiterverwenden.

4.3Ergebnisse, die während der Testphase entstanden sind (Abschnitt 11 der EULA), stehen dem Lizenznehmer zu; sie dürfen jedoch nicht für den produktiven Geschäftsbetrieb genutzt werden, solange keine Lizenz erworben ist.

5. Support

Während der Testphase erhält der Lizenznehmer Support nach den Support- und Wartungsbedingungen mit derselben Reaktionszeit wie bei einer Lizenz: in der Regel am nächsten Werktag, spätestens innerhalb von drei Werktagen.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1Die Testversion wird unentgeltlich und in ihrem jeweiligen Zustand überlassen. Der Lizenzgeber haftet für Mängel nur, wenn er sie arglistig verschwiegen hat.

6.2Im Übrigen haftet der Lizenzgeber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Vertraulichkeit und Daten

7.1Die Testversion „telefoniert nicht nach Hause“: Auch die Testversion sendet keine Daten an den Lizenzgeber oder Dritte (Abschnitt 18.2 der EULA).

7.2Die Kontaktdaten aus der Anfrage der Testversion verarbeitet der Lizenzgeber zur Bereitstellung, zur Betreuung während der Testphase und zur Nachfrage nach dem Ergebnis der Evaluierung nach seiner Datenschutzerklärung.